Rechte und Pflichten bei Dolmetsch-Bestellungen
Gebärdensprach-Dolmetscher und -Dolmetscherinnen sind für viele Gehörlose eine grosse Hilfe im Alltag. Sei das im Spital, bei einem Elterngespräch oder am Arbeitsplatz: Gut verstanden werden und gut verstehen ist sehr wichtig für die Gleichstellung und Inklusion von gehörlosen Personen.
Es gibt vier verschiedene Gesetze und Verordnungen für Dolmetsch-Bestellungen:
1. Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) für Schule, Ämter, Spital, Polizei, Gericht, Gemeinwesen
2. Persönliche Arbeitsplatzverfügung (Artikel 9 HVI)
3. Berufliche Aus- und Weiterbildungen (Artikel 16 IVG)
4. Pauschalbetrag der IV für soziale Inklusion (Artikel 74 IVG)
Die verschiedenen Bereiche werden unterschiedlich finanziert. Zum Beispiele muss für Dolmetsch-Bestellungen am Arbeitsplatz eine hörgeschädigte Person eine entsprechende IV-Verfügung haben. Für ein Elterngespräch in der Schule muss die Schule für die Dolmetscher-Kosten aufkommen.
Nähere Erklärungen zu den vier unterschiedlichen Finanzierungsgesetzen, finden Sie hier in diesem Artikel.