Logo Beratung für Schwerhörige und Gehörlose

Info zur freiwilligen Booster Impfung Kanton Bern

Für die Booster-Impfung (Booster =Auffrischungsimpfung) gegen Corona (COVID-19) ist kein gruppenspezifischer und barrierefreier Zugang für Hörbehinderte geplant. Alle gehörlosen, schwerhörigen oder hörsehbehinderten Personen, welche im Kanton Bern wohnen, können sich 4 Monate nach der letzten Impfung für die Booster-Impfung anmelden. Vielleicht haben Sie von VacMe Kanton Bern schon eine SMS oder einen Brief erhalten für die nächste Impfung.

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