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Krankenkasse zahlt Psychotherapien ab Juli 2022

Was ist neu? Seit Juli 2022 bezahlt die obligatorische Krankenkasse (Grundversicherung) die Kosten für die Psychotherapie. Wie geht das?

  1. Zuerst müssen Sie zu Ihrer Hausärztin/ Ihrem Hausarzt gehen und mit ihr/ihm besprechen, dass Sie eine Psychotherapie brauchen.
  2. Die Hausärztin/der Hausarzt schreibt eine Überweisung an eine Psychologin/einen Psychologen. Die Psychologin/der Psychologe muss eine psychotherapeutische Weiterbildung und eine Bewilligung vom Kanton haben.
  3. Diese ärztliche Überweisung müssen Sie Ihrer Krankenkasse senden.

Welche Kosten übernimmt die Grundversicherung, und was bezahle ich? Die Grundversicherung übernimmt zuerst 15 Sitzungen. Sie bezahlen die Franchise und den Selbstbehalt (wenn diese nicht von der Ausgleichskasse oder einer anderen Stelle übernommen werden). Und was ist, wenn 15 Sitzungen mit der Psychologin/dem Psychologen nicht genug sind? Nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Hausärztin/Ihrem Hausarzt auf. Besprechen Sie mit ihr/ihm, dass Sie weitere Therapie-Sitzungen brauchen. Die Ärztin/der Arzt kann noch einmal eine Überweisung für 15 weitere Sitzungen ausstellen. Dann bezahlt die Krankenkasse noch einmal 15 Sitzungen. Und wenn 30 Sitzungen nicht genug sind, was dann? Sie brauchen eine Kostengutsprache von Ihrer Krankenkasse. Das heisst: Sie müssen sich bei Ihrer Krankenkasse melden. Eine psychiatrische Fachperson der Krankenkasse beurteilt Ihre Situation und gibt der Krankenkasse eine Empfehlung. Dann entscheidet die Krankenkasse, ob und wie viele Therapie-Sitzungen bezahlt werden. Aber ich gehe nicht zur Psychologin/zum Psychologen, sondern zur Psychiaterin/zum Psychiater. Wer bezahlt, wenn ich zur Psychiaterin/zum Psychiater gehe? Die Grundversicherung bezahlt 40 Sitzungen bei einer Psychiaterin/einem Psychiater. Was zahlt die Zusatzversicherung? Es kommt darauf an, bei welcher Kasse Sie die Zusatzversicherung haben. Klären Sie ab, was Ihre Zusatzversicherung an eine Psychotherapie bezahlt. Bei manchen Zusatzversicherungen muss die Psychotherapie nicht von der Ärztin/vom Arzt verordnet werden. Welche Vorteile habe ich seit Juli 2022 mit dem neuen Anordnungsmodell für Psychotherapien?

  • Die Grundversicherung bezahlt Psychotherapien, die von der Ärztin/ vom Arzt verordnet werden.
  • Der Zugang zu Psychotherapien wird leichter und ich habe eine grössere Auswahl an Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten

Quelle: https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/versicherungen/krankenversicherung/ krankenversicherung-leistungen-tarife/Nicht-aerztliche-Leistungen/neuregelung-der-psychologischen-psychotherapie-ab-1-juli-2022.html

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