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Steuerabzug Gehörlosigkeit – wichtige Änderungen!

Es ist wieder Zeit, die Steuererklärungen auszufüllen. Das Steueramt hat genau beschrieben, wer «gehörlos» ist und den Pauschalabzug von Fr. 2’500.- machen darf. Es kann also sein, dass Du / Sie ab diesem Jahr den Pauschalabzug neu machen oder nicht mehr machen kannst. Mehr Infos dazu in der Ausschreibung: Infoblatt Steuerabzug Gehörlosigkeit