Beratungsstelle Zentralschweiz
Egal ob Sie schwerhörig oder gehörlos sind, die Beratungsstelle ist für alle Betroffenen und indirekt Betroffene, wie Angehörige und Bezugspersonen da.
Voraussetzung ist, dass Sie in den Kantonen Luzern, Zug, Schwyz, Uri, Ob- oder Nidwalden wohnen. Wir beraten bei persönlichen und sozialen Fragen, unterstützen Institutionen und Behörden, lancieren Projekte und engagieren uns in der Erwachsenenbildung. Wir tun alles für die Einbeziehung der Betroffenen in die Gesellschaft, für die Sensibilisierung der Öffentlichkeit sowie das Verbreitung von Fachinformationen. Die Beratungsstelle wurde 1968 gegründet.