Aktuelles
Immer auf dem Laufenden bleiben und nichts verpassen. BFSUG informiert hier über Neuigkeiten, Informationen und Mitteilungen aus allen Beratungsstellen. Alle Treffs, Kurse und Veranstaltungen finden Sie unter Angebot.
Es ist wieder Zeit, die Steuererklärungen auszufüllen. Das Steueramt hat genau beschrieben, wer «gehörlos» ist und den Pauschalabzug von Fr. 2’500.- machen darf. Es kann also sein, dass Du / Sie ab diesem Jahr den Pauschalabzug neu machen oder nicht mehr machen kannst.
Mehr Infos dazu in der Ausschreibung: Infoblatt Steuerabzug Gehörlosigkeit
Seit dem 01.01.2021 ist die EL-Reform in Kraft. Die procap schweiz hat ein Referat gehalten über die Auswirkungen.
EL-Vortrag beginnt nach ca. 13 Minuten, Dauer ca. 71 Minuten
Am Referat werden die wichtigsten Veränderungen und ihre Konsequenzen aufgezeigt, vor allem im Bereich des anrechenbaren Vermögens und der Wohnsituation.
Referent: Martin Boltshauser, Rechtsanwalt und Leiter Rechtsdienst Procap Schweiz
Jetzt gibt es die BAG-Informationen zur Covid-19-Impfung auch in Gebärdensprache:
„Sehr geehrter Herr Bundesrat Berset“ – Offener Brief an das Bundesamt für Gesundheit
Die Maskenpflicht erschwert die Kommunikation für schwerhörige und gehörlose Menschen massiv.
Verschiedene Organisationen für Schwerhörige und Gehörlose haben einen offenen Brief an den Bundesrat und das BAG geschrieben (pro audito schweiz, Fondation A Capella, Sonos und SVEHK)
Lesen Sie hier, was der Brief fordert.
Die Maskenpflicht erschwert die Kommunikation für schwerhörige und gehörlose Menschen massiv.
Verschiedene Organisationen für Schwerhörige und Gehörlose haben einen offenen Brief an den Bundesrat und das BAG geschrieben (pro audito schweiz, Fondation A Capella, Sonos und SVEHK)
Sie schreiben:
Wir fordern: Die Förderung der Produktion oder die Beschaffung von transparenten Masken, eine finanzielle Beteiligung durch die IV an den Mehrkosten für Masken und Lösungen bei einer allfälligen FFP2 Pflicht. Zusammen mit den Organisationen Fondation A Capella, Sonos und SVEHK hat pro audito schweiz deshalb einen offenen Brief an das Bundesamt für Gesundheit geschrieben.
Wir haben gute Gründe: Menschen mit einer Hörbeeinträchtigung stehen aufgrund der Maskenpflicht vor schwerwiegenden Problemen. Sie können nicht Lippenlesen, verstehen deshalb kaum etwas und leiden massiv. Die Organisationen haben Dutzende von Meldungen erhalten: von Menschen, die ihren Job verloren haben, von Personen, die die Ausbildung nicht fortführen können, von Kindern, die dem Unterricht nicht folgen können. Es sind sehr viele Menschen betroffen.
Die Organisationen rufen deshalb den Bund auf, so rasch wie möglich auf die Forderungen einzugehen. Wir sind bereit, gemeinsam nach Lösungen zu suchen. Damit die Inklusion auch in Krisenzeiten gewahrt wird.
Quelle: pro audito schweiz
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Transparente Schutzmasken bestellen
Informationen zur Impfung in leichter Sprache
Wo kann man sich impfen lassen? Wer kann sich impfen lassen?
Informationen zur Impfung sind jetzt auch in leichter Sprache auf der Website von BAG verfügbar. Zur Website geht es hier.
Wir haben einen neuen Gebärdennamen!
Die Beratung für Schwerhörige und Gehörlose BFSUG freut sich euch mitzuteilen, dass wir offiziell einen Gebärdennamen für die BFSUG haben.
Vor einigen Jahren entstand das neue Logo und der neue Name «Beratung für Schwerhörige und Gehörlose BFSUG». Mit der Zeit im Arbeitsalltag unter den Gehörlosen und Schwerhörigen Mitarbeitenden hat sich die Gebärde für BFSUG entwickelt und sich bis heute bewährt. Diese Gebärde soll nun auch von der Öffentlichkeit wahrgenommen werden.
Die BFSUG möchte darum bitten, zukünftig diese Gebärde zu verwenden und in eurem Netzwerk darauf aufmerksam zu machen.
Euch wünschen wir für das Jahr 2021 alles Gute, neue Chancen, viel Freude und Gesundheit. Wir freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit mit euch!
Maskenpflicht und Lippenlesen: Visitenkarten für die Kommunikation im Alltag
Die Beratung für Schwerhörige und Gehörlose hat Karten drucken lassen für die Kommunikation im Alltag – Apotheke, Coop, SBB-Schalter oder ähnliches.
Es gibt eine Version „Ich bin schwerhörig“ und eine Version „Ich bin gehörlos“. Auf der Rückseite steht ein Hinweis vom BAG, dass Masken in der Kommunikation mit schwerhörigen und gehörlosen Menschen abgenommen werden dürfen.
Die Karten sind kostenlos bei Ihrer Region bestellbar. Schreiben Sie Ihrer BFSUG-Region, um gedruckte Karten zu bestellen.
Auch sind die Karten Digital für das Smartphone erhältlich. Hier geht es zum Download (Register „Corona-Virus“).
Aufgrund der aktuellen Corona Situation findet die Bewerbungswerkstatt online statt.
Gerne unterstützen wir Sie weiter am Mittwoch und Freitag, 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr bei der Stellensuche.
Melden Sie per Skype oder Mail bei Andy Helbling unter:
Via Skype: helbling-bszh
oder per Mail: andy.helbling@bfsug.ch
Hier geht’s zu unserem aktuellen Newsletter!
Wir wollen die Öffentlichkeit für den Umgang mit schwerhörigen und gehörlosen Personen sensibilisieren!
Möchten Sie uns dabei helfen? Alle Informationen finden Sie in unserer Ausschreibung.
BAG Anweisungen bei Corona-Symptomen: in leichter Gebärdensprache erklärt
Welche Symptome sind typisch für Corona? Was muss ich tun, wenn ich diese Symptome habe? An wen muss ich mich wenden?
Das Video erklärt alles in leichter deutschschweizerischer Gebärdensprache, wie man handeln muss und wie der Ablauf funktioniert.
Medienmitteilung – Maskenpflicht: Kommunikation mit schwerhörigen und gehörlosen Menschen muss sichergestellt werden!
Immer mehr Menschen mit einer Hörbehinderung sehen wegen der Maskenpflicht ihre Arbeitsstelle oder ihre Ausbildung in Gefahr. In der mündlichen Kommunikation sind Menschen mit einer Hörbehinderung auf Mimik und Mundbild ihres Gegenübers angewiesen, wenn keine Gebärdensprach- oder Schriftdolmetscher vorhanden sind. Darum appellieren heute der Schweizerische Gehörlosenbund, die Beratung für Schwerhörige und Gehörlose sowie pro audito schweiz an die Behörden, dass der rasche und unbürokratische Einsatz von Gebärdensprach- bzw. Schriftdolmetscher*innen ermöglicht wird. Zudem muss die breite Bevölkerung vermehrt über die Rechte von Menschen mit einer Hörbehinderung aufgeklärt werden, damit diese in der aktuellen Coronakrise nicht vergessen werden.
Medienmitteilung Maskenpflicht und Hörbehinderung
Einladung zur 11. Informationsveranstaltung „Beratung von Menschen mit einer Hörbehinderung“ Workshop für Mitarbeitende der RAV-Zentren und der SVA Zürich, IV-Stelle
Aufgrund der aktuellen Corona Situation wird die Informationsveranstaltung online, per WEBEX angeboten.
Datum: Donnerstag, 19. November, vormittags.
Die Beratung für Schwerhörige und Gehörlose Zürich bietet ein spezialisiertes Angebot für arbeitssuchende Schwerhörige und Gehörlose in Form von Einzelberatung, Job Coaching, Bewerbungswerkstatt und Standortbestimmung an. Diese Dienstleistungen werden in angepasster Kommunikation von qualifizierten Mitarbeitenden angeboten. Um die Situation von Stellensuchenden mit einer Hörbehinderung zu verbessern, arbeiten wir seit vielen Jahren erfolgreich mit dem AWA des Kantons Zürich und der Eingliederungsberatung der SVA Zürich zusammen. Im Auftrag des AWA des Kantons Zürich bieten wir die Informationsveranstaltung für Versicherte mit einer Einladung zum Workshop, Beratung von Menschen mit Hörbehinderung, onlineHörbehinderung an und beraten Schwerhörige und Gehörlose nach Zuweisung.
Im Auftrag der SVA Zürich, IV Stelle, führt unsere Stelle Arbeitsvermittlungen durch und unterstützt Menschen mit einer Hörbehinderung ihren Arbeitsplatz zu erhalten. Dank dieser wertvollen Zusammenarbeit konnte die Unterstützung von Menschen mit Hörbehinderung auf Stellensuche laufend optimiert werden.
Zur Ergänzung der internen Weiterbildung des IV-RAV Netzwerkes, bieten wir in Absprache mit dem AWA und der SVA Zürich einmal pro Jahr eine Informationsveranstaltung zum Thema „Beratung von Menschen mit einer Hörbehinderung“ an. Ziel dieser Weiterbildung ist es, dass Sie als Beraterinnen und Berater die wichtigsten Informationen im Umgang mit Versicherten mit einer Hörbehinderung erhalten. Für Ihre Fragen und einen Erfahrungsaustausch werden wir genügend Zeit einräumen. Des Weiteren werden wir Sie über die Dienstleistungen der Beratung für Schwerhörige und Gehörlose Zürich informieren.
Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung.
> Weitere Informationen, sowie einen Anmeldetalon finden Sie hier.
Hier finden sie unsere Schutzmassnahmen als pdf
Bitte beachten Sie auch unsere eingeschränkten Telefonzeiten unseres Sekretariats: Montag – Donnerstag 10:00 – 12.00, 13.00 – 15.00 unter 031 384 20 00
Wir sind jetzt auch auf Twitter zu finden und freuen uns auf euren Besuch!
Wir durften im Rahmen einer Projektwoche zum Thema Inklusion einen Workshop anbieten. Gebärdensprache, Gehörlosenkultur und wie die Inklusion von hörbeeinträchtigten Menschen aussehen kann, wurden gemeinsam erarbeitet. Danke für diese Möglichkeit an die Fachhochschule Nordwestschweiz und ans Institut Hyperwerk!
Leitsätze der Beratung für Schwerhörige und Gehörlose
Die Beratung für Schwerhörige und Gehörlose haben Leitsätze erstellt. Darin kommen unsere Arbeitshaltung und unsere Werte zum Ausdruck.
Leitsätze der Beratung für Schwerhörige und Gehörlose