Die Alters- und Hinterlassenen-Versicherung
Die AHV ist eine obligatorische Versicherung. Sie soll den Existenzbedarf im Alter oder im Todesfall decken.
Viktor Buser, Leiter der Fachstelle für Gehörlose und Hörbehinderte Basel und Sozialversicherungs-Fachmann FA, informiert uns über die AHV.
Mehr Infos auf der Ausschreibung: Alters- und Hinterlassenenverischerung AHV
Anmeldungen bis am 24. November 2023 an: regula.marfurt-kaufmann@bfsug.ch
Wir freuen uns auf euch!